Wettbewerbsbedingungen

für den Deutschen Tourismuspreis 2026

1. Geltungsbereich
Die folgenden Wettbewerbsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern des Deutschen Tourismuspreises und dem Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) als Veranstalter/Träger des Deutschen Tourismuspreises. Der DTV wird im Wettbewerbsverfahren durch die BTE – Tourismus- und Regionalberatung Partnerschaftsgesellschaft mbB unterstützt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Bewerbung / Bewerbungsfrist
Die Bewerbung kann ausschließlich online über das Bewerbungsformular auf www.deutschertourismuspreis.de bis zum 02.06.2026, 18:00 Uhr erfolgen. Später eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen des Wettbewerbs angegebenen Daten verantwortlich. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

Die Einreichung der Bewerbung erfolgt per Klick auf den Button „Bewerbung absenden“ im Bewerbungsformular. Wenn die Bewerbung abgesendet wurde, sind keine Änderungen mehr möglich. Es wird dann eine automatische Bestätigung per E-Mail mit dem Betreff „Anmeldebestätigung zum Deutschen Tourismuspreis 2026“ verschickt. Diese E-Mail bestätigt den offiziellen Eingang der Bewerbung beim DTV. Sollte der Bewerber keine E-Mail erhalten, ist der DTV zu kontaktieren (siehe Kontakt). In diesem Fall kann ein technischer Übertragungsfehler aufgetreten sein, der dazu führt, dass die Bewerbung im weiteren Wettbewerbsverfahren nicht berücksichtigt werden kann.

Mit dem Eingang der vollständigen Bewerbung entsteht eine rechtsgültige Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb. Mit einer Bewerbung besteht kein Anrecht auf eine mündliche oder schriftliche Bewertung der Einreichung durch die Jury oder den DTV.

3. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder und indirekte Mitglieder* des DTV 150,- €. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 300,- €. Für Bewerber, die vom DTV auf Basis des Vorschlagsrechts schriftlich zu einer Bewerbung aufgefordert worden sind, gilt ein Sondertarif für die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,- €. Die Gebühr versteht sich pro Bewerbung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

*Indirektes Mitglied des DTV ist eine Tourismusorganisation oder Kommune, die selbst einer übergeordneten Tourismusorganisation angehört, die wiederum direktes oder indirektes Mitglied im DTV ist. Die Mitglieder von Fördernden Mitgliedern des DTV (z.B. Einzelunternehmen, Einzelpersonen oder sonstige Organisationen) gelten grundsätzlich als Nicht-Mitglieder.

4. Wettbewerbsverfahren
Damit die Bewerbung für den Wettbewerb zugelassen werden kann, muss die Markteinführung des Wettbewerbsbeitrags bereits erfolgt sein, darf aber nicht länger als zwei Jahre her sein.

Die Jury bewertet die eingereichten Beiträge anhand der vier Wettbewerbskriterien Innovation, Soziale Nachhaltigkeit & Qualität, Ökonomische Nachhaltigkeit & wirtschaftliche Effekte sowie Ökologische Nachhaltigkeit. Das Urteil der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Neben der Juryentscheidung wird ein Publikumspreis verliehen, der in Form eines Online-Votings vergeben wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung.

5. Fälligkeit, Zahlung, Verzug und Aufrechnung
Nach Eingang der Bewerbung erhalten die Bewerber eine Rechnung hinsichtlich der Teilnahmegebühr, welche gleichzeitig als Bewerbungsbestätigung gilt. Die Teilnahmegebühr ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

6. Urheberrechte
Die Urheberrechte am eingereichten Beitrag liegen bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber. Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist verpflichtet, dem DTV als Veranstalter/Träger des Wettbewerbs im Hinblick auf den von ihr/ihm eingereichten Beitrag alle Rechte zu verschaffen, die für die Vervielfältigungen/Veröffentlichungen der Idee und zum Werbezweck für den Wettbewerb erforderlich sind. Insbesondere autorisieren die Bewerberin bzw. der Bewerber den Träger, im Vorfeld der Preisverleihung Informationen über das Projekt oder die persönliche Leistung zu publizieren.

7. Haftung
Ist die Durchführung der Preisverleihung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigen Gründen (z.B. aufgrund der zu geringen Bewerberzahl) nicht möglich, werden die Bewerberin bzw. der Bewerber umgehend informiert. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Für Programmänderungen oder Druckfehler übernimmt der DTV keine Haftung.

8. Gerichtstand
Auf die Vereinbarung findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.

9. Datenschutz
Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird von der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs gegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung für die Wettbewerbsteilnehmenden. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

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