Wettbewerbsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Wettbewerbsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden des Deutschen Tourismuspreises und dem Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) als Veranstalter/Träger des Deutschen Tourismuspreises. Der DTV wird im Wettbewerbsverfahren durch die BTE – Tourismus- und Regionalberatung Partnerschaftsgesellschaft mbB unterstützt.
1.2 Die Teilnahme am Wettbewerb richtet sich ausschließlich nach diesen Wettbewerbsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung.
2. Teilnahme
2.1 Der durchgeführte Wettbewerb ist zeitlich beschränkt und findet im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 02.06.2026, 18:00 Uhr statt.
2.2 Teilnehmen können Unternehmen, Organisationen, Privatpersonen und Einrichtungen, die dazu beitragen, dass sich der Tourismus in Deutschland innovativ, nachhaltig und wirtschaftlich dynamisch entwickelt. Die Teilnehmenden müssen ihre Betriebsstätte und ihren Wirkungskreis in Deutschland haben.
3. Bewerbung / Bewerbungsfrist
3.1 Bewerbungen können ausschließlich über das Onlineformular auf www.deutschertourismuspreis.de eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 02.06.2026 um 18:00 Uhr. Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
3.2 Die Teilnehmenden gewährleisten die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
3.3 Die Bewerbung wird durch Anklicken des Buttons „Bewerbung absenden“ verbindlich abgeschickt. Nach Absenden sind Änderungen ausgeschlossen.
3.4 Der Bewerbungseingang wird durch eine automatische E-Mail mit dem Betreff „Anmeldebestätigung zum Deutschen Tourismuspreis 2026“ bestätigt. Geht diese E-Mail nicht zu, haben die Teilnehmenden den DTV unverzüglich zu kontaktieren (siehe Kontakt). Ohne eine Anmeldebestätigung per E-Mail kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
3.5 Mit Zugang der Bewerbung beim DTV kommt die verbindliche Anmeldung zum Wettbewerb zustande. Ein Anspruch auf eine mündliche oder schriftliche Bewertung der Einreichung durch die Jury oder den DTV besteht nicht.
3.6 Sollten sich nach dem Bewerbungseingang wichtige Faktoren des eingereichten Projekts ändern (z.B. Einschränkung der Nutzbarkeit bzw. des Leistungsumfangs), haben die Teilnehmenden unverzüglich den DTV über diese Änderung schriftlich zu informieren. Der DTV entscheidet, ob die Bewerbung weiterhin beim Wettbewerbsverfahren Berücksichtigung findet oder ausgeschlossen wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht im Falle eines Ausschlusses nicht.
4. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr beträgt:
150 € für Mitglieder und indirekte Mitglieder* des DTV
300 € für Nicht-Mitglieder
100 € für vom DTV auf Basis des Vorschlagsrechts schriftlich zur Bewerbung aufge-forderte Teilnehmende
Die jeweilige Gebühr versteht sich pro Bewerbung zzgl. gesetzlicher Mehrwehrsteuer.
*Indirekte Mitglieder des DTV sind Tourismusorganisationen oder Kommunen, die selbst einer übergeordneten Tourismusorganisation angehören, welches direktes oder indirektes Mitglied im DTV ist. Mitglieder von Fördernden Mitgliedern des DTV (z.B. Einzelunternehmen, Einzelpersonen oder sonstige Organisationen) gelten grundsätzlich als Nicht-Mitglieder.
5. Wettbewerbsverfahren
5.1 Damit die Bewerbung für den Wettbewerb zugelassen werden kann, muss die Markteinführung des Wettbewerbsbeitrags bereits erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
5.2 Die Jury bewertet die eingereichten Beiträge anhand der Kriterien Innovation & Zukunftsorientierung, Soziale Nachhaltigkeit & Qualität, Ökonomische Nachhaltigkeit & Wirtschaftliche Effekte sowie Ökologische Nachhaltigkeit & Klimaschutz.
5.3 Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Ein Anspruch auf Prämierung besteht nicht. Neben der Juryentscheidung wird ein Publikumspreis vergeben, über den im Rahmen eines Online-Votings entschieden wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der DTV prüft die abgegebenen Stimmen und behält sich vor, bei Anzeichen von Manipulation, automatisierten Abstimmungen oder sonstigen unzulässigen Einflussnahmen einzelne Stimmen oder Teilnehmende vom Voting auszuschließen.
6. Fälligkeit, Zahlung, Verzug und Aufrechnung
Nach Eingang der Bewerbung erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar.
7. Urheberrechte und Rechte Dritter
7.1 Die Urheberrechte an den eingereichten Beiträgen verbleiben bei den Teilnehmenden.
7.2 Die Teilnehmenden räumen dem DTV unentgeltlich alle für die Durchführung des Wettbewerbes erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere zur Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie zur Nutzung in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Rechteeinräumung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch ausschließlich für Zwecke der Durchführung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs.
7.3 Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte verfügen und durch die Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie stellen den DTV insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
8. Haftung
8.1 Muss der Wettbewerb oder die Preisverleihung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. aufgrund der zu geringen Bewerberzahl) abgesagt oder verschoben werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Kosten.
8.2 Der DTV haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der DTV auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3 Für Druckfehler, Programmänderungen oder technische Störungen wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Wettbewerbsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
10. Datenschutz
Mit Teilnahme am Wettbewerb willigen die Teilnehmenden in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzerklärung für Wettbewerbsteilnehmende. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.



